Umschreibung ausländischer Führerscheine

a) Grundsätzlich müssen Führerscheine aus anderen Ländern für Deutschland umgeschrieben werden, wenn der Wohnsitz nach Deutschland verlegt wird:

Hierbei gilt:

Nach Gründung des Wohnsitzes in Deutschland, darf man noch 6 Monate mit dem ausländischen Führerschein fahren.
Es wird eine theoretische und praktische Prüfung verlangt.

b) Aber für viele Länder gilt dieses Gesetz nicht :
Inhaber einer Fahrerlaubnis aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen ihren Führerschein in Deutschland nicht umzutauschen. Er ist in vollem Umfang gültig. Es ist nur eine Registratur erforderlich, wenn der Erwerb der Fahrerlaubnis noch keine 2 Jahre zurück liegt. Diese Länder sind im einzelnen :

EU :
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

EWR :
Island, Liechtenstein, Norwegen

c) Für bestimmte Staaten gibt es eine vereinfachte Umschreibung. Oft fällt dabei eine praktische Prüfung weg, es kann auch auf die theoretische Prüfung verzichtet werden. Bedingung ist, dass die Umschreibung innerhalb von drei Jahren, nach Gründung des Wohnsitzes in Deutschland erfolgt. Dies sind im einzelnen:

USA:

BundesstaatUS-KlassePrüfung
AlabamaDnein
ArizonaD,2nein
ArkansasDnein
ColoradoC,Rnein
ConnecticutD,1,2nur Theorie
DelawareDnein
District of ColumbiaDnur Theorie
FloridaEnur Theorie
IdahoDnur Theorie
IllinoisDnein
KansasCnein
KentuckyDnein
LousianaEnein
MassachusettsDnein
MichiganOperatornur Theorie
MississippiOperatornein
MissouriFnur Theorie
NebraskaOnur Theorie
New MexicoDnein
North CarolinaCnur Theorie
OregonCnur Theorie
PennsylvaniaCnein
Puerto Rico3nein
South CarolinaDnein
South Dakota1,2nein
TennesseeDnur Theorie
UtahDnein
Viriginianone Mnein
West ViriginiaEnein
WisconsinDnein
WyomingCnein

Für andere Bundesstaaten und andere Führerscheinklassen gilt die Pflicht zur Umschreibung uneingeschränkt.

Kanadische Provinzen:

Provinzkanadische KlassePrüfung
Alberta5nein
Prince Edward Island5nein
New Brunswick5nein
Newfoundland5nein
Northwest Territories5nein
Nova Scotia5nein
OntarioGnein
Quebec1,5nein
Saskatchewan5nein
YukonGnein

Für andere Führerscheinklassen gilt die Pflicht zur Umschreibung uneingeschränkt.

weitere Staaten, für die eine vereinfachte Umschreibung gilt:

Andorra, Französisch-Polynesien, Guernsey, Insel Man, Israel, Japan, Jersey, Kroatien, Monaco, Namibia, Neukaledonien, Neuseeland, Republik Korea (Klasse 2); San Marino, Schweiz, Singapur, Südafrika, Taiwan (B/ BE, nur praktische Prüfung)

(Staatenliste aus der Anlage 11 zu § 31 der FeV)

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