Das Handy im Straßenverkehr
Handy am Steuer § 23 Absatz 1a StVO: Dem Fahrzeugführer ist während der Fahrt die Benutzung eines Mobil- und Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist Damit ist zukünftig jeder Fahrzeugführer - also [...]
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