Die Führerscheinklassen

B - PKW ab 18 bzw. 17 Jahren

Führerscheinklasse B

(Einschluss der Klasse AM und L)

Mit dieser Klasse darf man Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t und 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz fahren. Es ist erlaubt, einen kleinen Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse mitzuführen, oder einen Anhänger, wobei die Gesamtmassen der Fahrzeugkombination nicht über 3,5 t liegt.

Mindestalter:18 Jahre
Ausbildungsfahrzeug:BMW X1 und BMW Active Tourer
Theoretische Ausbildung:12 Stunden Grundstoff (je 90 Minuten) 2 Stunden klassenspezifischer Stoff (je 90 Minuten); Besonderheit: Bei einer Erweiterung braucht man nur 6 Stunden Grundstoff
Praktische Ausbildung:12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten, das sind: 5 Std. Überland, 4 Std. Autobahn, 3 Std. Nachtfahrt
Praktische Prüfung:45 Minuten

BE - PKW mit Anhänger ab 18 bzw. 17 Jahren

Führerscheinklasse BE

(Voraussetzung ist der Besitz der Klasse B, Einschluss Klasse AM und L)

Mit dieser Klasse darf man Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t und 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz fahren. Es ist erlaubt Anhänger mitzuführen, wobei Anhängelasten im Fahrzeugschein des ziehenden Fahrzeugs zu beachten sind. Bei einem LKW mit durchgehender Bremsanlage oder bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

Mindestalter:18 bzw. 17 Jahre
Ausbildungsfahrzeug:BMW X1 & Böckmann Pferdeanhänger
Theoretische Ausbildung:Keine
Praktische Ausbildung:5 Sonderfahrten zu je 45 Minuten, das sind: 3 Std. Überland, 1 Std. Autobahn, 1 Std. Nachtfahrt
Praktische Prüfung:45 Minuten

B96 - PKW mit Anhänger ab 18 bzw. 17 Jahren

Führerscheinklasse B96

(Voraussetzung ist der Besitz der Klasse B, Einschluss Klasse AM und L)

Mit dieser Klasse darf man Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t und 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz fahren. Es ist erlaubt Anhänger mitzuführen, wobei Anhängelasten im Fahrzeugschein des ziehenden Fahrzeugs zu beachten sind.

Zudem darf die zulässige Gesamtmasse des Zuges 4,25 t nicht überschreiten. Das bedeutet: Die Addition der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Kraftfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 4,25 t nicht überschreiten.

Die Ausbildung umfasst eine Fahrerschulung, die ausschließlich in Fahrschulen stattfindet. Es ist keine theoretische und auch praktische Prüfung notwendig!

Mindestalter:18 bzw. 17 Jahre
Ausbildungsfahrzeug:BMW X1 & Böckmann Pferdeanhänger
Theoretische Ausbildung:Keine
Praktische Prüfung:Keine

AM - Kleinkrafträder ab 15 Jahren

Führerscheinklasse AM

Mit dieser Klasse darf man Kleinkrafträder (Roller) bis 50 ccm und einer Geschwindigkeit bis 45 km/h fahren. Bei Elektromotoren ist maximale Nenndauerleistung von 4 kW zulässig. Oder auch drei- und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und 50 ccm. Bei den vierrädrigen Fahrzeugen darf die Leermasse 350 kg nicht übersteigen.

Mindestalter:15 Jahre
Ausbildungsfahrzeug:Honda Roller
Theoretische Ausbildung:12 Stunden Grundstoff (je 90 Minuten) 2 Stunden motorradspezifischer Stoff (je 90 Minuten)
Praktische Ausbildung:Es sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Praktische Prüfung:45 Minuten

B196 - Erweiterung der Klasse B für Motorräder ab 25 Jahren

Führerscheinklasse B196

Seit 2020 ist es möglich, mit der Führerscheinklasse B über die Erweiterung B196 auch kleinere Motorräder zu fahren. Für die Ergänzung der Klasse B um den Eintrag der Schlüsselzahl B196 ist keine Prüfung erforderlich. Es handelt sich um eine Erweiterung zum PKW-Führerschein.
Die B196 Erweiterung gilt nur in Deutschland und nur für Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung bis zu 11 kW.

Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre die Fahrerlaubnisklasse B besitzen
  • Zusätzlich muss eine theoretische und praktische Schulung mit einem Umfang von mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten erfüllt werden, die von einem Fahrlehrer oder Fahrlehrerin bestätigt werden müssen.
Mindestalter:25 Jahre
Voraussetzungmind. 5 Jahre Besitz Autoführerschein
Ausbildungsfahrzeug:Honda CB 125 F
Theoretische Ausbildung:4 Unterrichtseinheiten (90 Minuten)
Praktische Ausbildung:5 Unterrichtseinheiten (90 Minuten)

A1 - Motorräder mit 125ccm ab 16 Jahren

Führerscheinklasse A1

(Einschluss der Klasse AM)

Mit dieser Klasse ist es erlaubt Motorräder bis 125 ccm und einer Nennleistung von 11 kW sowie einem Verhältnis von Leistung zu Leermasse von nicht mehr als 0,1 kW/kg zu fahren. Oder auch, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit mehr als 50 ccm und mehr als 45 km/h, jedoch max. 15 kW.

Mindestalter:16 Jahre
Ausbildungsfahrzeug:Honda CB 125 F
Theoretische Ausbildung:12 Stunden Grundstoff (je 90 Minuten) 4 Stunden motorradspezifischer Stoff (je 90 Minuten) Besonderheit: Bei einer Erweiterung braucht man nur 6 Stunden Grundstoff
Praktische Ausbildung:12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten, das sind: 5 Std. Überland, 4 Std. Autobahn, 3 Std. Nachtfahrt
Praktische Prüfung:45 Minuten

A2 - Motorräder bis 35 KW ab 18 Jahren

Führerscheinklasse A2

(Einschluss der Klasse A1 und AM)

Mit dieser Klasse darf man Motorräder fahren mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von 0,2 kW/kg.

Mindestalter:18 Jahre
Ausbildungsfahrzeug:Honda NC 700S
Theoretische Ausbildung:Nur bei Direkteinstieg: 12 Stunden Grundstoff (je 90 Minuten) 4 Stunden motorradspezifischer Stoff (je 90 Minuten); Besonderheit: Bei einer Erweiterung braucht man nur 6 Stunden Grundstoff und bei einer Erweiterung von A1 (min. 2 Jahre Besitz) auf A2 entfällt die Theorie
Praktische Ausbildung:Nur bei Direkteinstieg: 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten, das sind: 5 Std. Überland, 4 Std. Autobahn, 3 Std. Nachtfahrt; Besonderheit: Bei einer Erweiterung von A1 (min. 2 Jahre Besitz) auf A2 entfallen die Sonderfahrten
Praktische Prüfung:Bei Direkteinstieg: 60 Minuten Bei Erweiterung A1 auf A2: 40 Minuten

A - Alle Motorräder ab 24 Jahren

Führerscheinklasse A

(Einschluss der Klasse A1, A2 und AM)

Mit dieser Klasse darf man alle Motorräder fahren und alle dreirädrigen Kraftfahrzeuge

Mindestalter:24 Jahre
Ausbildungsfahrzeug:Honda CBF 650F
Theoretische Ausbildung:Nur bei Direkteinstieg: 12 Stunden Grundstoff (je 90 Minuten) 4 Stunden motorradspezifischer Stoff (je 90 Minuten); Besonderheit: Bei einer Erweiterung braucht man nur 6 Stunden Grundstoff und bei einer Erweiterung von A2 (min. 2 Jahre Besitz) auf A entfällt die Theorie
Praktische Ausbildung:Nur bei Direkteinstieg: 12 Sonderfahrten zu je 45 Minuten, das sind: 5 Std. Überland, 4 Std. Autobahn, 3 Std. Nachtfahrt; Besonderheit: Bei einer Erweiterung von der Klasse A2 (min. 2 Jahre Besitz) auf A entfallen die Sonderfahrten; Besonderheit: Bei einer Erweiterung von der Klasse A1 auf A: 6 Sonderfahrten zu je 45 min., das sind 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nachtfahrt
Praktische Prüfung:Direkteinstieg: 60 Minuten; bei der Erweiterung von A2 auf A: 40 Minuten

L - Traktoren o.ä. ab 16 Jahren

Führerscheinklasse L

Mit dieser Klasse darf man Zugmaschinen, nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h fahren. Wenn an der Zugmaschine ein oder zwei Anhänger angehängt werden, darf die Höchstgeschwindigkeit nur 25 km/h betragen. Dies ist durch ein Schild kenntlich zu machen. Zudem dürfen selbst fahrende Arbeitsmaschinen gefahren werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.

Mindestalter:16 Jahre
Ausbildungsfahrzeug:Es ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben
Theoretische Ausbildung:12 Stunden Grundstoff (je 90 Minuten) 2 Stunden klassenspezifischer Stoff (je 90 Minuten)
Praktische Ausbildung:Keine
Praktische Prüfung:Keine
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Mittwoch19:00-20:20
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