Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis entscheidet die Straßenverkehrsbehörde oder ein Gericht über die Dauer der Entziehung. Nach Verstreichen der angeordneten Frist darf der Führerschein wieder erworben werden.
Die Ausbildung in der Fahrschule:
Theoretische Ausbildung: | keine Pflichtteilnahme am Unterricht |
Praktische Ausbildung: | keine Sonderfahrten vorgeschrieben |
Für den Neuerwerb gelten die Vorschriften des Ersterwerbs. Hierbei wird in der Regel ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) verlangt.
Theoretische Prüfung: | vorgeschrieben |
Praktische Ausbildung: | wie bei dem Ersterwerb |
Tag | Uhrzeit |
Montag | 19:00-20:20 |
Mittwoch | 19:00-20:20 |
Freitag | 17:30-19:00 |
Samstag | 10:00-11:30 |
Büro Öffnungszeiten | |
Mo. – Fr. | 16:00-19:00 |
Unsere Schulungsräume befinden sich:
Lützenkirchener, Straße 190 a
51381 Leverkusen
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