Bei dem erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt. Diese Probezeit dauert 2 Jahre. Lässt man sich in dieser Zeit nichts zu schulden kommen, ist die Fahrerlaubnis danach unbeschränkt gültig. Wird man in dieser Zeit auffällig, muss man an einer Nachschulung z.B. bei uns in der Fahrschule in Leverkusen teilnehmen. Die Probezeit verlängert sich um weitere 2 Jahre auf dann insgesamt 4 Jahre.
Der nächste Nachschulungskurs bei uns in Leverkusen beginnt am 8.11.2022. Bitte vorher bei uns anmelden, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist!
Auffällig wird man dadurch, wenn man eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begeht, dass können z.B. sein
Schwerwiegende Zuwiderhandlungen: |
Missachtung des Rotlichts |
Geschwindigkeitsüberschreitung |
Fahren mit zu wenig Abstand |
Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen |
Ladung nicht verkehrsicher verstaut |
Liegengebliebenes Fahrzeug nicht wie vorgeschrieben abgesichert |
Für Fahranfänger, die unter dem Einfluß von Alkohol oder anderer berauschender Mittel am Straßenverkehr teilgenommen haben und auffällig geworden sind, gibt es spezielle Seminare.
Wird man in seiner Probezeit nach der Teilnahme an einem Nachschulungskurs nochmal auffällig, bekommt man die Aufforderung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Die Fahrerlaubnis wird bei einer weiteren Auffälligkeit entzogen.
Tag | Uhrzeit |
Montag | 19:00-20:20 |
Mittwoch | 19:00-20:20 |
Freitag | 17:30-19:00 |
Samstag | 10:00-11:30 |
Büro Öffnungszeiten | |
Mo. – Fr. | 16:00-19:00 |
Unsere Schulungsräume befinden sich:
Lützenkirchener, Straße 190 a
51381 Leverkusen
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