§ 7 Absatz 4 StVO: Das abwechselnde Einfädeln der Fahrzeuge muss unmittelbar vor der Verengung erfolgen. Bisher konnte man z.B. auf Autobahnen beobachten, dass vor einer Verengung von drei auf zwei Spuren schon hunderte Meter vor der Stelle die Leute die Spur wechseln. Wer bis ganz vorne hin fuhr, wurde oft sogar beschimpft. Die Neureglung schreibt vor, dass der Fahrstreifen, der endet, bis kurz vor der Engstelle befahren werden soll. Der zur Verfügung stehende Verkehrsraum soll damit besser ausgenutzt werden und unnötig lange Staus vermieden werden.

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