Für die Klasse B und BE
(Einschluss der Klasse AM und L)
Wenn man schon heiß aufs Autofahren ist, kann man bereits mit 17 das „begleitete Fahren“ (bF17) beantragen. Die theoretische Ausbildung kann schon ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag begonnen werden; die praktische Prüfung kann man einen Monat vorher machen. Das bF17 umschließt die Klassen B und BE. Damit darf man Kraftfahrzeuge führen bis 3,5t zulässige Gesamtmasse. Erwirbt man die Klasse BE, darf man auch größere Anhänger mitnehmen. Die Klasse AM (Roller) kann man auch alleine fahren.
Besonderheit: Bei der Antragstellung muss man Begleitpersonen benennen, die einem beim Autofahren zuschauen sollen.
Anforderung an die Begleitperson:
1. mindestens 30 Jahre alt
2. mindestens 5 Jahre den Autoführerschein
3. maximal einen Punkt in Flensburg
Nach der bestandenen praktischen Prüfung bekommt man eine Prüfbescheinigung ausgehändigt. Diese gilt in ganz Deutschland und Österreich. Im übrigen Ausland darf man nicht fahren.
Mindestalter: | 17 Jahre |
Ausbildungsfahrzeug: | VW Golf 7 und VW Tiguan |
Theoretische Ausbildung: | 12 Stunden Grundstoff (je 90 Min.) 2 Stunden klassenspezifischer Stoff (je 90 Min.) Besonderheit: Bei einer Erweiterung braucht man nur 6 Stunden Grundstoff |
Praktische Ausbildung: | 12 Sonderfahrten zu je 45 min., das sind: 5 Std. Überland, 4 Std. Autobahn, 3 Std. Nachtfahrt |
Praktische Prüfung: | 45 Minuten |
Tag | Uhrzeit |
Montag | 19:00-20:20 |
Mittwoch | 19:00-20:20 |
Freitag | 17:30-19:00 |
Samstag | 10:00-11:30 |
Büro Öffnungszeiten | |
Mo. – Fr. | 16:00-19:00 |
Unsere Schulungsräume befinden sich:
Lützenkirchener, Straße 190 a
51381 Leverkusen
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