Seit 2020 ist es möglich, mit der Führerscheinklasse B über die Erweiterung B196 auch kleinere Motorräder zu fahren. Für die Ergänzung der Klasse B um den Eintrag der Schlüsselzahl B196 ist keine Prüfung erforderlich. Es handelt sich um eine Erweiterung zum PKW-Führerschein.
Die B196 Erweiterung gilt nur in Deutschland und nur für Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung bis zu 11 kW.
Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Mindestalter 25 Jahre
- Mindestens 5 Jahre die Fahrerlaubnisklasse B besitzen
- Zusätzlich muss eine theoretische und praktische Schulung mit einem Umfang von mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten erfüllt werden, die von einem Fahrlehrer oder Fahrlehrerin bestätigt werden müssen.
Mindestalter: | 25 Jahre |
Voraussetzung | mind. 5 Jahre Besitz Autoführerschein |
Ausbildungsfahrzeug: | Honda CB 125 F |
Theoretische Ausbildung: | 4 Unterrichtseinheiten (90 Minuten) |
Praktische Ausbildung: | 5 Unterrichtseinheiten (90 Minuten) |
Nach der Fahrausbildung können in Deutschland nun auch Motorräder der Klasse A1 gefahren werden, ohne die dafür erforderliche Vollausbildung absolvieren zu müssen.
Dank der neuen Regelung können bereits routinierte Fahrer ihren Pkw-Führerschein relativ unkompliziert und kostengünstig auf Leichtmotorräder erweitern und erhalten so eine zusätzliche Fahrmöglichkeit.
Tag | Uhrzeit |
Montag | 19:00-20:20 |
Mittwoch | 19:00-20:20 |
Freitag | 17:30-19:00 |
Samstag | 10:00-11:30 |
Büro Öffnungszeiten | |
Mo. – Fr. | 16:00-19:00 |
Unsere Schulungsräume befinden sich:
Lützenkirchener, Straße 190 a
51381 Leverkusen
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