Änderung in den Fahrerlaubnisklassen zum 19. Januar 2013
Die Zweiradklassen ändern sich:
- Klasse AM:Zweirädrige Kleinkrafträder (z. B. Roller) mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 ccm, Mindesalter 16 Jahre.
- Klasse A1:Krafträder bis 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg, Mindestalter 16 Jahre.
- Klasse A2:Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, Mindestalter 18 Jahre.
- Klasse A: Krafträder ohne Leistungsbeschränkung, Mindestalter 24 Jahre.
Besonderheit bei Erweiterung:
Bei einer Erweiterung von der Klasse A1 auf die Klasse A2 oder von der Klasse A2 auf die Klasse A bedarf es nur der praktischen Prüfung, wenn man mindestens 2 Jahre Inhaber der Fahrerlaubnis war.
Die Fahrerlaubnis ändert sich für den Anhängerbetrieb:
- Klasse B: Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von 3,5 t. Dahinter darf ein Anhänger mitgenommen werden bis 750 kg. Ist der Anhänger schwerer als 750 kg, dann muss darauf geachtet werden, dass die zGM des Zuges nicht über 3,5 t liegt.
- Klasse B 96: Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit mehr als 750 kg, sofern die Fahrzeugkombination 3,5 t überschreitet, aber 4,25 t unterschreitet.
- Klasse BE: Kraftfahrzeuge der Klasse B und ein Anhänger, wenn die Kombination 4,25 t überschreitet.
Besonderheit der Klasse B96:
Es werden keine Prüfungen abgelegt. Es erfolgt eine Fahrerschulung in Theorie und Praxis. Nur Fahrschulen sind berechtigt diese Schulungen durchzuführen.